Nebenabrede

Nebenabrede
Ne|ben|ab|re|de 〈f. 19über eine schriftliche Vereinbarung hinausgehende mündliche Abmachung ● verhindern, dass \Nebenabreden getroffen werden

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Ne|ben|ab|re|de, die (Rechtsspr.):
einen Vertrag ergänzende [mündliche] Abmachung.

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Ne|ben|ab|re|de, die (Rechtsspr.): einen Vertrag ergänzende [mündliche] Abmachung: Der Arbeitsvertrag muss einschließlich sämtlicher -n in Schriftform geschlossen werden (SZ 27. 10. 98, 48).

Universal-Lexikon. 2012.

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